Diese Verordnung gilt für den Einbau von Absperrschiebern, Absperrventilen, Kugelhähnen, Absperrklappen und Druckminderventilen in petrochemischen Anlagen. Für den Einbau von Rückschlagventilen, Sicherheitsventilen, Regelventilen und Kondensatableitern gelten die entsprechenden Vorschriften. Diese Verordnung gilt nicht für den Einbau von Ventilen in unterirdische Wasserversorgungs- und Abwasserleitungen.
1 Grundsätze der Ventilauslegung
1.1 Ventile sollten entsprechend der im Rohrleitungs- und Instrumentenflussdiagramm (PID) angegebenen Art und Menge installiert werden. Wenn das PID spezifische Anforderungen an den Installationsort bestimmter Ventile stellt, sollten diese entsprechend den Prozessanforderungen installiert werden.
1.2 Ventile sollten an Stellen angeordnet sein, die leicht zugänglich, bedienbar und wartungsfreundlich sind. Ventile in Rohrreihen sollten zentral angeordnet sein, und es sollten Bedienplattformen oder Leitern vorgesehen werden.
2 Anforderungen an den Ventileinbauort
2.1 Wenn die in die Anlage ein- und austretenden Rohrleitungen an die Hauptleitungen der Rohrleitungen der Gesamtanlage angeschlossen sind,Absperrventilemüssen installiert werden. Der Einbauort der Ventile sollte zentral auf einer Seite des Gerätebereichs liegen und notwendige Bedien- bzw. Wartungsbühnen sollten eingerichtet werden.
2.2 Ventile, die häufig bedient, gewartet und ausgetauscht werden müssen, sollten an leicht zugänglichen Stellen am Boden, auf der Plattform oder der Leiter angebracht sein.Pneumatische und elektrische Ventilesollten außerdem an leicht zugänglichen Stellen platziert werden.
2.3 Ventile, die nicht häufig betätigt werden müssen (nur beim Starten und Stoppen verwendet werden), sollten auch dort platziert werden, wo provisorische Leitern aufgestellt werden können, wenn sie nicht vom Boden aus bedient werden können.
2.4 Die Höhe der Mitte des Ventilhandrads von der Bedienfläche beträgt zwischen 750 und 1500 mm, und die am besten geeignete Höhe ist
1200 mm. Die Einbauhöhe von Ventilen, die nicht häufig betätigt werden müssen, kann 1500–1800 mm betragen. Wenn die Einbauhöhe nicht verringert werden kann und eine häufige Betätigung erforderlich ist, sollte bei der Konstruktion eine Bedienplattform oder -stufe vorgesehen werden. Ventile an Rohrleitungen und Geräten für gefährliche Medien dürfen nicht in Kopfhöhe einer Person angebracht werden.
2.5 Wenn die Höhe der Mitte des Ventilhandrads von der Bedienfläche 1800 mm überschreitet, sollte ein Kettenradbetrieb eingestellt werden. Der Kettenabstand des Kettenrads vom Boden sollte ca. 800 mm betragen. Ein Kettenradhaken sollte so angebracht werden, dass das untere Ende der Kette an einer nahegelegenen Wand oder Säule aufgehängt wird, um den Durchgang nicht zu beeinträchtigen.
2.6 Bei im Graben installierten Ventilen darf sich das Handrad des Ventils nicht tiefer als 300 mm unterhalb der Grabenabdeckung befinden, wenn die Grabenabdeckung zur Betätigung geöffnet werden kann. Liegt es tiefer als 300 mm, muss eine Ventilverlängerungsstange so angebracht werden, dass sich das Handrad maximal 100 mm unterhalb der Grabenabdeckung befindet.
2.7 Für im Graben verlegte Ventile, wenn diese über den Boden bedient werden müssen, oder für Ventile, die unter dem Obergeschoss (Plattform) installiert sind,eine Ventilverlängerungsstange kann eingestellt werdenZur Erweiterung auf Grabenabdeckung, Boden und Arbeitsbühne. Das Handrad der Verlängerungsstange sollte 1200 mm von der Arbeitsfläche entfernt sein. Ventile mit einem Nenndurchmesser kleiner oder gleich DN40 und Gewindeanschlüssen sollten nicht mit Kettenrädern oder Verlängerungsstangen bedient werden, um Schäden am Ventil zu vermeiden. Normalerweise sollte die Verwendung von Kettenrädern oder Verlängerungsstangen zur Ventilbetätigung minimiert werden.
2.8 Der Abstand zwischen dem Handrad des um die Plattform angeordneten Ventils und der Plattformkante sollte nicht größer als 450 mm sein. Wenn Ventilschaft und Handrad in den oberen Teil der Plattform hineinragen und die Höhe weniger als 2000 mm beträgt, sollte dies den Betrieb und den Durchgang des Bedieners nicht beeinträchtigen, um Verletzungen zu vermeiden.
3 Anforderungen an den Einbau von Großarmaturen
3.1 Der Betrieb großer Ventile sollte über einen Getriebemechanismus erfolgen. Der für den Getriebemechanismus erforderliche Platz sollte bei der Einstellung berücksichtigt werden. Generell sollte bei Ventilen mit einer Größe größer als die folgenden Klassen die Verwendung eines Ventils mit Getriebemechanismus in Betracht gezogen werden.
3.2 Große Ventile sollten auf einer oder beiden Seiten des Ventils mit Halterungen ausgestattet sein. Die Halterung sollte nicht an einem kurzen Rohr montiert werden, das während der Wartung entfernt werden muss. Die Unterstützung der Rohrleitung sollte beim Entfernen des Ventils nicht beeinträchtigt werden. Der Abstand zwischen der Halterung und dem Ventilflansch sollte in der Regel größer als 300 mm sein.
3.3 Der Installationsort großer Ventile sollte über einen Kranplatz verfügen oder die Einrichtung einer Hängesäule oder eines Hängebalkens in Betracht ziehen.
4 Anforderungen an die Einstellung von Ventilen an horizontalen Rohrleitungen
4.1 Sofern prozessbedingt nichts anderes erforderlich ist, darf das Handrad des an der horizontalen Rohrleitung installierten Ventils nicht nach unten zeigen. Insbesondere ist es strengstens verboten, dass das Handrad des Ventils an der Rohrleitung für gefährliche Medien nach unten zeigt. Die Ausrichtung des Ventilhandrads wird in der folgenden Reihenfolge bestimmt: vertikal nach oben; horizontal; vertikal nach oben mit einer Neigung von 45 ° nach links oder rechts; vertikal nach unten mit einer Neigung von 45 ° nach links oder rechts; nicht vertikal nach unten.
4.2 Bei horizontal eingebauten Ventilen mit steigender Spindel darf die Ventilspindel beim Öffnen des Ventils den Durchgang nicht beeinträchtigen, insbesondere wenn sich die Ventilspindel am Kopf oder Knie des Bedieners befindet.
5 Weitere Anforderungen an die Ventileinstellung
5.1 Die Mittellinien von Ventilen an parallelen Rohrleitungen sollten so weit wie möglich ausgerichtet sein. Wenn die Ventile nebeneinander angeordnet sind, sollte der Nettoabstand zwischen den Handrädern nicht weniger als 100 mm betragen. Die Ventile können auch versetzt angeordnet werden, um den Abstand zwischen den Rohrleitungen zu verringern.
5.2 Ventile, die im Prozess an die Rohrmündung des Geräts angeschlossen werden müssen, sollten direkt an die Rohrmündung des Geräts angeschlossen werden, sofern Nenndurchmesser, Nenndruck, Dichtflächentyp usw. mit dem Flansch des Geräterohrs übereinstimmen oder mit diesem übereinstimmen. Wenn das Ventil einen konkaven Flansch hat, sollte der Gerätefachmann gebeten werden, einen konvexen Flansch an der entsprechenden Rohrmündung zu konfigurieren.
5.3 Sofern keine besonderen Anforderungen an den Prozess bestehen, dürfen die Ventile an den Bodenrohren von Geräten wie Türmen, Reaktoren und vertikalen Behältern nicht im Rock angeordnet sein.
5.4 Wenn das Abzweigrohr vom Hauptrohr abgeht, sollte sich sein Absperrventil im horizontalen Abschnitt des Abzweigrohrs in der Nähe der Wurzel des Hauptrohrs befinden, damit die Flüssigkeit zu beiden Seiten des Ventils abgelassen werden kann.
5.5 Das Absperrventil der Abzweigleitung im Rohrstollen wird nicht häufig betätigt (nur beim Parken zu Wartungszwecken). Wenn keine feste Leiter vorhanden ist, muss Platz für die Verwendung einer provisorischen Leiter eingeplant werden.
5.6 Beim Öffnen des Hochdruckventils ist die Anlaufkraft groß. Um die Anlaufspannung zu reduzieren, muss eine Halterung angebracht werden. Die Einbauhöhe sollte 500–1200 mm betragen.
5.7 Löschwasserventile, Löschdampfventile usw. im Gerätegrenzbereich sollten verteilt und in einem sicheren Bereich angeordnet sein, der für die Bediener im Falle eines Unfalls leicht zugänglich ist.
5.8 Die Ventilgruppe des Feuerlöschdampfverteilungsrohrs des Heizofens sollte leicht zu bedienen sein und das Verteilungsrohr sollte nicht weniger als 7,5 m vom Ofenkörper entfernt sein.
5.9 Bei der Installation von Gewindeventilen an der Rohrleitung muss zur einfachen Demontage eine flexible Verbindung in der Nähe des Ventils installiert werden.
5.10 Zwischenflanschventile oder Absperrklappen dürfen nicht direkt mit den Flanschen anderer Ventile und Rohrverbindungsstücke verbunden werden. In der Mitte sollte ein kurzes Rohr mit Flanschen an beiden Enden hinzugefügt werden.
5.11 Das Ventil sollte keinen äußeren Belastungen ausgesetzt werden, um übermäßige Belastungen und Schäden am Ventil zu vermeiden
Beitragszeit: 02.07.2024